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Zum 01.01.2022 wird der garantierte Rechnungszins in der Lebensversicherung von aktuell 0,9% auf 0,25% abgesenkt. Dieser Zins spielt nicht nur bei Lebens-/ Rentenversicherungen eine Rolle. Auch für die Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist er Kalkulationsgrundlage. Was bedeutet das in der Praxis? Die garantierten Ablaufleistungen bei Lebens-/ Rentenversicherungen werden sinken und Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden dadurch zum 01.01.2022 teurer werden.
Bereits jetzt sind viele Versicherungsvertriebe in Sachen „Jahresendgeschäft“ unterwegs und versuchen, Kunden mit dem Argument der Zinssenkung zum Vertragsabschluss zu locken. Natürlich ist es sinnvoll, lieber heute als morgen mit der Altersvorsorge oder der Risikoabsicherung zu beginnen. Aber Vorsicht! Ganz zu Anfang sollte eine Bedarfsanalyse stattfinden. Sonst nützt der höhere Zins am Ende gar nichts. Also lassen Sie sich nicht in aller Eile zum Vertragsabschluss drängen! Nur mit einer bedarfsgerechten Beratung lässt sich auch eine vernünftige Entscheidung treffen.
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