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Wenn es die persönlichen Umstände und die Wohnsituation zulassen, kann die Arbeit von zu Hause vieles vereinfachen. Lange Arbeitswege im Stau oder überfüllte Verkehrsmittel gehören dann z.B. der Vergangenheit an. Trotzdem gibt es natürlich auch in diesem Fall einiges zu beachten.

Häufig werde ich von Kunden gefragt, wie es um den Versicherungsschutz im häuslichen Arbeitszimmer bestellt ist. Bei dieser Frage geht es meistens um die Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Damit dafür über die Hausratversicherung Versicherungsschutz besteht, muss das häusliche Arbeitszimmer in den Bedingungen mitversichert sein. Das ist den aktuellen Tarifen i.d.R. der Fall. Bei Altverträgen schafft ein Blick in die Bedingungen schnell Klarheit.

Mit dem Wechsel ins Homeoffice haben Sie plötzlich auch neue Kollegen. Einer kommt vielleicht auf vier Beinen daher und hat ein Fell und ein anderer sprengt plötzlich die Videokonferenz mit dem Vorgesetzen, weil er etwas vorgelesen bekommen oder spielen möchte. Natürlich entstehen dadurch auch neue Risiken. Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn Arbeitsgeräte des Arbeitgebers unbeabsichtigt zu Hause beschädigt werden? Besteht dafür Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung? Hier gilt grundsätzlich, über die Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz „aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson“. Das bedeutet im Umkehrschluss, Schäden infolge einer beruflichen Tätigkeit sind zunächst nicht versichert. 

Hier entsteht tatsächlich eine Deckungslücke, die sich nicht ohne weiteres schließen lässt. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu diesem Thema kann vielleicht mehr Klarheit und Sicherheit bringen. Ist das Homeoffice vom Arbeitgeber gewünscht, bietet er vielleicht auch eine Lösung zur Versicherung der von ihm überlassenen Arbeitsgeräte an. Zwischenzeitlich gehen einige Privathaftpflichtversicherer dazu über, für die Schäden an diesen Arbeitsgeräten Versicherungsschutz mit reduzierten Versicherungssummen anzubieten. Bei der Prüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes bin ich Ihnen natürlich gern behilflich.

Ob die Gesetzliche Unfallversicherung auch im Homeoffice leistet, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab, der Sie zum Unfallzeitpunkt nachgegangen sind. Holen Sie sich in der häuslichen Küche einen Kaffee und bringen bei der Gelegenheit auch noch den Müll raus, wird der Unfall auf der Haustreppe sicherlich nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Holen Sie sich hingegen Druckerpapier aus dem Keller, weil Sie Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrucken müssen, und Sie stürzen dabei auf der Treppe, handelt es sich eher um eine Tätigkeit mit direktem Arbeitsbezug. Hier dürfte die Gesetzliche Unfallversicherung greifen. Die private Unfallversicherung hingegen bietet i.d.R. eine 24 Stunden Deckung, egal ob berufliche Tätigkeit oder Freizeit. Da die meisten Unfälle ohnehin zu Hause passieren, sollten Sie sich spätestens jetzt mit diesem Thema befassen. Natürlich finden wir auch dabei gemeinsam die richtige Lösung.

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